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ZUSCHUSS FÜR AUSBILDUNGSBETRIEBE
Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus ist ein Zuschuss an Ausbildungsbetriebe, die mit Auszubildenden, die aufgrund einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verloren haben, einen neuen Ausbildungsvertrag schließen.
Der Bonus wird zu 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, zu 50 Prozent nach Anmeldung zur Abschlussprüfung ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der tariflich vereinbarten Vergütung für das erste Ausbildungsjahr.
Gefördert werden Ausbildungsverhältnissse, die bis spätestens am 31. Dezember 2013 begonnen werden.
Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur. Diese sendet den Ausbildungsbetrieben die erforderlichen Antragsunterlagen zu und berät im Hinblick auf die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbonus.
Die Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist erreichbar unter Telefon 01801 555111.

