Ausbildungsplatzförderung (ISB-Darlehen)
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bietet für rheinland-pfälzische Privatunternehmen und Freiberufler zinsgünstige Darlehen im Rahmen der Ausbildungsplatzförderung an. Die Darlehenshöhe beträgt sowohl bei einem neu besetzten, als auch bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen einheitlich bis zu 35.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Die Programmrichtlinie und Antragsunterlagen für die Ausbildungsplatzförderung finden Sie im nebenstehenden Download.
Förderung von Ausbildungsverbünden
Mit der Förderung von Ausbildungsverbünden soll Ausbildungsbetrieben, die nicht sämtliche Ausbildungsabschnitte der jeweiligen Ausbildungsordnung selbst vermitteln können, die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an der Ausbildung zu beteiligen. Je Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsverbund wird dabei ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt.
Die Verwaltungsvorschrift und die erforderlichen Formulare (Antrag und De-minimis Erklärung) für die Förderung finden Sie im nebenstehenden Download.
Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Gefördert wird die Fortführung der Ausbildung aus Insolvenzbetrieben in einem anderen Ausbildungsbetrieb. Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz im Sinne dieser Vorschrift beim bisherigen Ausbildungsbetrieb nicht fortführen können, die Ausbildung fortsetzen und abschließen können. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt.
Die Verwaltungsvorschrift und die erforderlichen Formulare (Antrag und De-minimis-Erklärung) für die Förderung finden Sie im nebenstehenden Download.
Die aktuellen Konditionen der vorgenannten Förderprogramme können auf der Homepage der ISB unter www.isb.rlp.de abgerufen werden.