. .
Illustration

STUDIEREN AUCH OHNE ABITUR ODER FACHHOCHSCHULREIFE MÖGLICH

Erleichterter Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen in Rheinland-Pfalz

Mit Wirkung zum 1. September 2010 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung das Hochschulgesetz geändert und eine deutliche Vereinfachung für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter geschaffen. Das Land Rheinland-Pfalz folgt damit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2009 mit dem Ziel, die Hochschulen mehr als bislang für beruflich Qualifizierte zu öffnen und diesem Personenkreis auf der Basis beruflich erworbener Kompetenzen Anschlussmöglichkeiten in ein Hochschulstudium zu eröffnen. Die IHK Koblenz begrüßt diesen Schritt, der zu mehr Durchlässigkeit zwischen den beiden Systemen beruflicher Bildung und schulischer/hochschulischer Bildung führt.

Der erleichterte Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ermöglicht Personen mit einer beruflichen Fortbildung (z. B. Fachwirtin/Fachwirt, Fachkauffrau/-mann, Bilanzbuchhalterin /Bilanzbuchhalter oder Betriebswirtin/Betriebswirt IHK) den unmittelbaren und unbeschränkten Hochschulzugang für das Studium an allen Fachhochschulen und Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz.

Personen, die eine berufliche Ausbildung mit einem qualifizierten Ergebnis (Note: 2,5 oder besser) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare einschlägige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten ebenfalls die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und die unmittelbare, fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Dabei muss die berufliche Ausbildung für den Hochschulzugang an Universitäten einen hinreichend inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang aufweisen.

Darüber hinaus ermöglicht das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Modellversuchs eine noch weitergehende Lockerung des Hochschulzugangs für Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung. Dieser Modellversuch wird an einigen Hochschulstandorten in ausgewählten Studiengängen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Für das nördliche Rheinland-Pfalz wurde in Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) und in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Koblenz und der Handwerkskammer Koblenz folgende Regelung getroffen:

-Absolventinnen/Absolventen einer 3- oder 3,5-jährigen dualen Berufsausbildung in Metall- und Elektroberufen sowie Bauzeichnerinnen/Bauzeichner

-mit der Gesamtabschlussnote (IHK/HwK-Prüfung und Note der Berufsschule) von mindestens 2,5

steht unmittelbar nach ihrem Berufsabschluss der Zugang in ein entsprechendes, einschlägiges technisches Studium an der Fachhochschule Koblenz in den Studiengängen Maschinenbau, Elektro- und Informationstechnik, Mechatronik oder Bauingenieurwesen frei. Der Modellversuch ist auf den Studienanfang im Sommersemester 2011, Wintersemester 2011/2012 und Sommersemester 2012 sowie Wintersemester 2012 befristet.

Für die Unternehmen kann ein solches Modell vorteilhaft sein, wenn über die Dauer des Studiums mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kontakt gehalten werden kann, z. B. im Rahmen einer vertraglichen Beschäftigung auf Basis eines flexiblen Jahresarbeitzeitkontos. Damit einher geht für die Unternehmen die Möglichkeit, ausgebildete Fachkräfte auch während eines externen Studiums an das Unternehmen zu binden und sich als potenzieller Arbeitgeber nach erfolgreichem Abschluss zu positionieren.

Weitere Informationen sind in diesem Merkblatt zusammengefasst.

DOKUMENT-NR. 104354

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0261 106-265
  • Fax: 0261 106-130

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN AUS- UND WEITERBILDUNG