AUS- UND WEITERBILDUNG
Bildungsfreistellung für Fortbildungsprüfungen
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG)
Die unter Downloads aufgeführte/n Fortbildungsprüfung/en wird/werden gemäß § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFG) vom 30.03.1993 (GVBl. S. 157), zuletzt geändert durch Art. 53 des Gesetzes vom 16.12.2002 (GVBl. S. 481) BS 223-70, in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO) vom 08. Juni 1993 (GVBl. S. 338), geändert durch Verordnung vom 23.03.2001 (GVBl. S. 90), BS 223-70-1, anerkannt.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit, Erstattung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsfreistellung.rlp.de.

