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UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITSLOSE ANTRAGSSTELLER

Arbeitsförderungsgesetz

Durch das Arbeitsamt ist eine finanzielle Förderung möglich, wenn der Antragsteller arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder keinen Berufsabschluss besitzt (= notwendige Förderung). Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsberater des für den Antragsteller zuständigen Arbeitsamtes.
Zu finden unter: www.arbeitsagentur.de

DOKUMENT-NR. 3183

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