- Telefon: 0261 106-132
- Fax: 0261 106-130
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Durch das Arbeitsamt ist eine finanzielle Förderung möglich, wenn der Antragsteller arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder keinen Berufsabschluss besitzt (= notwendige Förderung). Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsberater des für den Antragsteller zuständigen Arbeitsamtes.
Zu finden unter: www.arbeitsagentur.de
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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