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INFORMATIONEN FÜR INTERESSIERTE

Meister-BaföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Im Rahmen der angestrebten Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung hat die Bundesregierung das (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) AFBG, auch „Meister-BaföG" genannt, verabschiedet und novelliert. Förderungsfähig sind unter anderem Lehrgänge zum Fachkaufmann, Fachwirt, Industrie- und Fachmeister sowie zum Betriebswirt IHK und technischen Betriebswirt IHK.

  • Wird für die Lehrgangskosten sowie für die Prüfungsgebühren ein Darlehen gewährt, ist es zins- und tilgungsfrei für die Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre. Danach ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit mindestens 128 Euro zu tilgen.

  • Alleinstehende Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 614 Euro, davon 230 Euro Zuschuss und 384 Euro Darlehen. Darüber hinaus können Alleinerziehende einen monatlichen Zuschuss bis zu 128 Euro je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.

  • Antragsformulare und Verfahrensabwicklung: Handwerkskammern, Kreisverwaltungen und diverse kreisfreie Städte, am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers.

Merkblatt zum novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Demo-Film zum AFBG: http://bmbf.de/de/mediathek.php?V=196#Vid_196

DOKUMENT-NR. 3170

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