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WEITERBILDUNGSZUSCHÜSSE FÜR JUNGE TALENTE

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches mit dem Ziel eingerichtet wurde, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter junger Menschen nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu fördern. Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung ist die Industrie- und Handelskammer bzw. die Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen ist.

Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Junge Absolventen/Absolventinnen einer Berufsbildung, die ihre IHK-Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 87 abgeschlossen oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1-3 belegt haben und das 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht vollendet haben, können sich für eine Aufnahme in das Förderprogramm bewerben.

Vollzeitstudenten/innen oder Hochschulabsolventen/innen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene berufliche Weiterbildung
  • Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in)
  • Fach- oder berufsübergreifende Weiterbildung
  • Weiterbildung, die der Persönlichkeitsentwicklung dient oder soziale Fähigkeiten vermittelt
  • Weiterbildung, die zur aktiven Mitwirkung an beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen befähigt
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Durch das Weiterbildungsstipendium können Stipendiaten/Stipendiatinnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme drei Jahre lang (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) Zuschüsse bis zu 6.000 Euro für die Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten. 10 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme tragen die Stipendiaten als Eigenanteil selbst.

Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die IHK.

Da in unserem Kammerbezirk jährlich 250 bis 300 Prüflinge ihre Abschlussprüfung mit der Gesamtnote besser als „gut” abschließen und wir nur maximal 35 Stipendiaten pro Jahr aufnehmen können, müssen wir eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vornehmen. Das Auswahlverfahren findet jeweils am Anfang eines Kalenderjahres statt. Für das Weiterbildungsstipendium ist eine Bewerbung jeweils bis zum 31. Dezember möglich. Die eingegangenen Bewerbungen werden dabei im nächstmöglichen Auswahlverfahren berücksichtigt. Über die Entscheidung des Auswahlverfahrens (Zusage oder Absage) werden alle Bewerber/innen schriftlich informiert.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine mögliche Förderung!

Die Richtlinien zur Begabtenförderung sowie den externen Link zur Internetseite der Stiftung Begabtenförderung finden Sie im rechten Bereich dieser Seite. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.

Berufsabsolventen/Berufsabsolventinnen, deren Ausbildungsvertrag bei der IHK Koblenz eingetragen war und die die Aufnahmekriterien erfüllen, können ihre Bewerbung zur Aufnahme in das Förderprogramm an die IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz, senden.

DOKUMENT-NR. 3186

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