Externe Links
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Bildungsfreistellung (Link: http://www.bildungsfreistellung.rlp.de)
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Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.
Die wichtigsten Bedingungen:
Anspruch:
Kein Anspruch:
Anerkannte Veranstaltungen:
Bedingungen:
Ablehnung des Anspruchs durch Arbeitgeber:
Ausgleich für Klein- und Mittelbetriebe:
Antragsverfahren für Bildungsträger:
Der gesamte Text des Bildungsfreistellungsgesetzes ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz am 13. April 1993 und die Landesverordnung für die Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes im gemeinsamen Amtsblatt der Ministerien für Bildung und Kultur und für Wissenschaft und Weiterbildung von Rheinland-Pfalz Nr. 13 - 1993 erschienen.
Die Gesetzes- und Verordnungstexte, Merkblätter und Antragsformulare, ebenso eine Auflistung über anerkannte Bildungsmaßnahmen können über den externen Link abgerufen werden.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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