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INFORMATIONEN ÜBER GESETZLICHE REGELUNGEN

Bildungsfreistellungsgesetz

Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

Die wichtigsten Bedingungen:

Anspruch:

  • Zehn Werktage innerhalb von zwei Jahren
  • Freistellung von der Arbeit
  • Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für Lehrlinge drei Tage während der gesamten Berufsausbildungszeit

Kein Anspruch:

  • Bei Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten

Anerkannte Veranstaltungen:

Bedingungen:

  • Freistellung soll sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden

Ablehnung des Anspruchs durch Arbeitgeber:

  • Möglich, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen (Betriebsrat ist einzuschalten)
  • Bei Ablehnung wird Anspruch auf den nächsten Zwei-Jahres-Zeitraum übertragen. Er verfällt nicht.

Ausgleich für Klein- und Mittelbetriebe:

  • Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten erstattet das Land einen pauschalen Anteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes zurück (50 Prozent des im Lande Rheinland-Pfalz in dem jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Freistellungstag).
  • Der Erstattungsantrag ist vom Arbeitgeber beim Ministerium für Wissenschaft und Weiterbildung mindestens fünf Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf amtlichen Vordruck einzureichen

Antragsverfahren für Bildungsträger:

  • Die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen sind durch den Bildungsträger zu beantragen beim
    Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz
    Mittlere Bleiche 61
    55116 Mainz
    Telefon 06131 162857
    Telefax 06131 164579
  • Antragstellung mindestens drei Monate vor Beginn der Bildungsmaßnahme (Vordrucke sind beim Ministerium erhältlich)
  • Für jede Bildungsmaßnahme ist ein separater Antrag erforderlich.

Der gesamte Text des Bildungsfreistellungsgesetzes ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz am 13. April 1993 und die Landesverordnung für die Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes im gemeinsamen Amtsblatt der Ministerien für Bildung und Kultur und für Wissenschaft und Weiterbildung von Rheinland-Pfalz Nr. 13 - 1993 erschienen.

Die Gesetzes- und Verordnungstexte, Merkblätter und Antragsformulare, ebenso eine Auflistung über anerkannte Bildungsmaßnahmen können über den externen Link abgerufen werden.

DOKUMENT-NR. 3193

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