Externe Links
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Agentur für Arbeit (Link: http://www.arbeitsagentur.de/)
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Seit dem 1. Januar 2003 können von den Arbeitsberatern/-innen und Arbeitsvermittlern/-innen der Arbeitsagenturen für Bezugsberechtigte Bildungsgutscheine ausgestellt werden. Diese Bildungsgutscheine können Arbeitslose bei Bildungsträgern eintauschen und dafür an einer kostenlosen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Der Bildungsgutschein ist somit die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung.
Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.
Zu beachten ist:
Die Arbeitsagenturen dürfen Ihnen keine Weiterbildungsanbieter mehr empfehlen, Sie müssen sich Ihren Weiterbildungskurs und den Bildungsträger selbst aussuchen und sich dabei auf die Beratung der Kursanbieter verlassen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins:
Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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