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Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ermöglicht die Ermäßigung der Weiterbildungskosten um maximal 50 Prozent, jedoch höchstens um 500 Euro. Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:
Der Prämiengutschein: Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass Sie mind. 15 Stunden/Woche erwerbstätig sind, das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als 20.000 Euro (40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte) sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
Das Weiterbildungssparen: hier wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht!
Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden: mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungsparen finanzieren.
Weitere Infos finden Sie hier.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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