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RECHTSGRUNDLAGE: LEBENSMITTEL- UND FUTTERMITTELGESETZBUCH

Produktionsbezogener Verbraucherschutz

Wichtige Rechtsgrundlage für den produktbezogenen Verbraucherschutz ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit der dazugehörigen Verordnung.
Das Gesetz beschäftigt sich mit Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz der Verbraucher. Dazu werden sowohl vorbeugende Maßnahmen wie auch die Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit als Zweck definiert.

Für Unternehmen sind folgende Abschnitte von besonderer Bedeutung:

  • Abschnitt 2 - Verkehr mit Lebensmitteln
  • Abschnitt 3 - Verkehr mit Futtermitteln
  • Abschnitt 4 - Verkehr mit kosmetischen Mitteln
  • Abschnitt 5 - Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen)
  • Abschnitt 6 - Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse).

Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) behandelt mit ihren 17 Paragraphen und zwölf Anlagen u. a. Stoffverbote (Stoffe, die in Waren nicht enthalten sein dürfen), aber auch verbotene Verfahren, das Verhindern des Übergangs von Stoffen in Lebensmittel, Erklärungspflichten (gem. § 10 BedGgstV) und vieles mehr.

Lebensmittelrecht
Der Abschnitt 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§§ 5 bis 16 LFGB) regelt Vorgaben zur Inverkehrbringung von Lebensmitteln.

Ebenfalls wichtig ist das Deutsche Lebensmittelbuch. Dieses ist gemäß § 15 LFGB eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden. Es hat keinen Gesetzes- oder Normcharakter.

Europäische und nationale Vorgaben zu gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel

Über die sogenannte Claims-Verordnung sind erstmals europaweit Begriffe wie "fettarm", "Proteinquelle" oder "natriumarm" definiert. Die Übergangsfristen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel laufen jetzt nach und nach aus.
Hersteller von Lebensmitteln, aber auch Werbeargenturen, Touristiker im Wellnessbereich und Lebensmittelhändler sollten sich hier informieren, was erlaubt ist. Daher hat die IHK Koblenz am 1. Oktober 2010 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema angeboten.

Unter der Rubrik 'Aktuelles' finden Sie weitere Informationen .

DOKUMENT-NR. 7410

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