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Vorträge zum 2. Forum für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Das Forum fand am Montag, 8. Oktober 2007, von 14 bis 18 Uhr im kleinen Saal der IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz, statt.

Kurzinfos zu den Themen:

Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)
(Vortrag Herr Dr.-Ing. Köppe)
Immer mehr Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) einzuführen. Ursache dafür ist der wachsende Druck bedeutender Kunden, dem Bedürfnis zur notwendigen rechtlichen Absicherung von haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen sowie dem grundlegenden Erfordernis des Schutzes der Arbeitnehmer.

Bei SCC handelt es sich mittlerweile um einen internationalen Standard für technische Dienstleister, die in den Betriebsstätten des Auftraggebers tätig werden und dort technische Dienstleistungen wie zum Beispiel Wartungen, Montagen, Kran-, Reinigungs- und Isolierarbeiten erbringen. In diesem Standard sind die Anforderungen an Unterauftragnehmer eindeutig festgelegt. Vorrangig ist heute die SCC-Zertifizierung, die auf einem SGU-Management (Sicherheit-Gesundheit-Umweltschutz) aufbaut. Ergänzt werden die SCC-Anforderungen durch ein verwandtes Regelwerk für Personaldienstleister, SCP genannt.

Grundgedanke bei SCC / SCP ist, dass durch ein Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter bzw. durch das überlassene Personal, wesentlich auf die SGU-Standards der Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards, eingewirkt werden kann. Das Zertifizierungssystem SCC (internationale Bezeichnung "Safety Certificate Contractors") wurde in den Niederlanden als SGU-Managementsystem entwickelt und 1994 vom Raad for Accrediatie (Niederländischer Akkreditierungsrat RvA) zugelassen. Nach dessen Einführung wurde das SCC-Zertifizierungssystem auch von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. SCC / SCP kann gemeinsam mit den Zertifikaten nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 erworben werden.

Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
(Vortrag Herr Hanke)
Die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht hat besonders im betrieblichen Explosionsschutz zu umfassenden Änderungen geführt. So dürfen seit dem 1. Juli 2003 nur noch Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen angeschafft werden, die der ATEX-Richtlinie 94/9/EG entsprechen. Mit der Richtlinie 1999/92/EG werden Mindestvorschriften zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer gefordert, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Hier findet sich unter anderem auch die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen im Explosionsschutz und den daraus resultierenden Konsequenzen für ein Unternehmen. Fragen nach dem rechtsicheren Betrieb des Maschinenaltbestandes werden ebenso beantwortet, wie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz, der richtigen Zoneneinteilung und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen sowie zum Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes.

DOKUMENT-NR. 3664

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