Das Forum fand am Donnerstag, 4. September 2008, von 14 bis 18 Uhr im kleinen Saal der IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz, statt.
Kurzinfos zu den Themen
Pandemie
Statistisch ist die nächste Grippeepedemie überfällig und auch der sogenannte Vogelgrippe-Virus H5N1 hat zu viel Diskussion in der Öffentlichkeit geführt. Doch was können Unternehmen lernen und wie kann man sich auf solche Fälle vorbereiten? Wie kann die Produktion aufrechterhalten werden, wenn ein nennenswerter Teil der Mitarbeiter krank ist, Angehörige pflegen muss oder ohne Öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Arbeit kommen? In diesem Vortrag wird die Wirkungsweise der Krankheitserreger dargstellt und welche Möglichkeit der Prävention existieren.
Weitere konkrete Hilfen zu einer Pandemieplanung finden Sie hier.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurde am 8. März 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 09. März 2007 in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm 2003/10/EG und Vibrationen 2002/44/EG und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen (ILO-Übereinkommen Nr. 148) in nationales Recht um. Die Verordnung richtet sich an alle Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Ziel ist es die Beschäftigten vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Mit der neuen Verordnung wird in den Betrieben mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte gewährleistet. Insbesondere wird damit der sich weiter ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit begegnet, die seit langem an der Spitze der Berufskrankheiten steht und die Kassen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erheblich belastet. Allein im Jahr 2005 wurden den Unfallversicherungsträgern 10.000 neue Verdachtsfälle von beruflich bedingter Lärmschwerhörigkeit gemeldet. Davon wurden 6.000 Fälle als Berufskrankheit neu anerkannt. Die jährlichen Rentenzahlungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften beziffern sich auf weit über 150 Mio. Euro im Jahr.
Des Weiteren soll mit der neuen Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden. Betroffen sind hier häufig die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft und der Bauindustrie (z. B. Land- und Forstmaschinen, Presslufthämmer etc.). Vibrationen können bei länger andauernder Exposition schwere Muskel- und Skelett-Erkrankungen hervorrufen sowie neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen auslösen.
SGU-Leitfadens (Sicherheit, Gesundheit, Umwelt)
Abgerundet wurde die Veranstaltung mit der Vorstellung des neuen SGU-Leitfadens (SGU: Sicherheit, Gesundheit, Umwelt). Zusammen mit den Landesministerien, den Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht, dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) und den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern wurde die neue kostenfreie Praxishilfe erarbeitet.
Oft ist in den Unternehmen nicht bekannt, wie groß die Anzahl der für sie zu beachtenden rechtlichen Auflagen im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes wirklich ist. Sich hier in allem Umfang einzulesen ist im täglichen Alltag fast unmöglich. Daher wurde die Notwendigkeit gesehen, insbesondere Geschäftsführern oder Verantwortlichen in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine kompakte Arbeitshilfe an die Hand zu geben, die dennoch ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit liefert. Zugleich können durch die Optimierung der Arbeitsbedingungen mit Hilfe des SGU-Leitfadens, Unfälle sowie Ausfallzeiten vermieden und so unmittelbar Kosten gespart werden.
Der SGU-Leitfaden besteht aus umfangreichen Fragenkatalogen. Jedes Unternehmen kann sich eine der vier Branchen (Bau, Metall, Holz oder Druck) zuordnen und dann nach und nach den Leitfaden abarbeiten. Unternehmen die nicht direkt einem der vier Bereiche zuzuordnen sind, können sich den Leitfaden aussuchen, der ihrer Tätigkeit am nächsten kommt. Fragen, die dann nicht zutreffen, können übergangen werden. Die Ansprechpartner der Kammern stehen hier und zu allen Fragen zum SGU-Leitfaden gerne beratend zur Seite.
Der Vorteil des SGU-Leitfadens: Sie sichern Ihr Unternehmen systematisch gegen Haftungsrisiken ab und verbessern die betriebliche Organisation im eigenen Haus. Zudem finden Sie zu allen Fragen die nötigen Informationen, Hintergründe oder die Links zu den Vorschriften und Gesetzen im Leitfaden. Der Aufwand, sich in den SGU-Leitfaden einzuarbeiten und diesen durchzuarbeiten, zahlt sich dann schnell aus. Die erste Version des SGU-Leitfadens aus dem Jahr 2000 ist in vielen Unternehmen schnell zur geschätzten Arbeitshilfe geworden.