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VERLÄNGERTE REGISTRIERUNGSPFLICHTEN

ECHA legt Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe und Liste der derzeit vorregistrierten Stoffe vor

Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe

Für die erste Kandidatenliste im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe haben die Mitgliedstaaten nur 16 besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschlagen. Über vier davon besteht noch Uneinigkeit. Die Liste der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde veröffentlicht.

Seit dem 17. September 2008 ist allerdings auch eine weitere Liste mit besorgniserregenden Stoffen in Umlauf: Eine Gruppe von europäischen Nichtregierungsorganisationen hat 270 Stoffe identifiziert, die aus ihrer Sicht die Kriterien zur Zulassungspflicht von REACH erfüllen. Die Liste steht unter dem Motto „SIN – Substitute It Now!” und fordert Hersteller auf, proaktiv PBT- und CMR-Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen.

Die „REACH SIN – Liste” ist kein offizielles Dokument der ECHA und somit in keiner Weise verbindlich. Der Europäische Chemieverband CEFIC warnt deshalb vor Verwirrung der betroffenen Unternehmen und rät allen Beteiligten dazu, sich ausschließlich auf die offiziellen Dokumente der ECHA zu berufen.

Die „REACH SIN – Liste” können Sie über uns erhalten. Mehr über das Internationale Chemikalien-Sekretariat (ChemSec), das die Initiative koordiniert, erfahren Sie über http://www.chemsec.org/.

ECHA veröffentlicht eine vorläufige Liste der vorregistrierten Stoffe

Eine vorläufige Liste der vorregistrierten Stoffe wurde aktuell auf dem Internetauftritt der ECHA veröffentlicht. Sie enthält fast 40.000 Stoffe, die bis zum 1. Oktober 2008 vorregistriert wurden. Zweck der Liste ist es, nachgeschalteten Anwendern (Downstream Users) von Chemikalien und Stoffen eine Möglichkeit zu geben, festzustellen, ob Stoffe, die für diese von Interesse sind, bereits vorregistriert wurden. Die Liste ist über den ECHA CHEM Abschnitt der Agenturwebsite zugänglich.

Enthalten sind die EC/CAS-Nummern und die Namen für 37.768 vorregistrierte Substanzen. Zusätzliche Informationen: der erste avisierte Registrierungsstichtag, die Anzahl in Verbindung stehender Substanzen, die Kategorisierung (category approach) und die Synonyme.

In bestimmten Fällen hat die ECHA betroffene Firma angesprochen, wenn Zweifel bei der Validät der eingereichten Vorregistrierungen bestanden und um Fragen zu klären. Stoffe, bei denen die Angaben nicht eindeutig oder unvollständig sind, können daher möglicherweise in der Liste fehlen.

Sollte ein nachgeschalteter Anwender feststellen, dass von ihm benötigte Stoffe fehlen, empfiehlt die ECHA, Kontakt mit dem bisherigen Geschäftspartner aufzunehmen. Hersteller und Importeure sollen dabei auf die - durch eine Vorregistrierung - verlängerten Registrierungspflichten (2010, 2013 oder 2018) hingewiesen werden. Von denen werden nach Ansicht der ECHA dann auch diese profitieren können. Sollte der Stichtag 1. Dezember für die Vorregistrierung nicht eingehalten worden sein, bedeutet dies ein Herstellungs- und Importverbot, bis ein vollständiges Registrierungsdossier eingereicht und die Eintragungsgebühr gezahlt wurden.

Die vorläufige Liste war in REACH nicht vorgesehen. Auf Nachfrage der Industrie wurde sie durch die ECHA veröffentlicht. Zum 1. Januar 2009 wurde das Endverzeichnis, das durch die Verordnung vorgesehen war, veröffentlicht und die Liste auf dem Internetauftritt der ECHA ersetzt. Diese enthält alle Stoffe, die über die gesamte Vorregistrierungsphase vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 vorregistriert wurden.

Stand Vorregistrierung

Die Anzahl von 351.642 Vorregistrierungen (Stand: 15. September 2008) kam, nach Aussage des BMU, dadurch zustande, dass ein Unternehmen die komplette EINECS-Liste (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances; Verzeichnis der etwa 100.000 Altstoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren) vorregistriert hat. Zudem ließ die Europäische Chemikalienagentur ECHA verlautbaren, dass eine Reihe von Vorregistrierungen nicht gültig gewesen sei. Die Anzahl der deutschen Unternehmen, die bereits vorregistriert hatten, lag Mitte September vergangenen Jahres bei etwa 1.900. Die ECHA veröffentlichte noch im Oktober 2008 einen Zwischenstand der Vorregistrierungen. Am 1. Januar dieses Jahres folgte dann die Liste wie vorgesehen.

DOKUMENT-NR. 5416

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