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MEHR VERBRAUCHERSICHERHEIT

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel - die Claims-Verordnung in der Praxis

Die Umsetzung der europäischen und nationalen Claims-Anforderungen sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ein Problem. Die Vereinheitlichung der Kennzeichnung und Deklaration von Lebensmitteln in Europa ist ein richtiger Schritt zu mehr Verbrauchersicherheit und Schutz vor unlauterem Wettbewerb, gerade im Bereich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Die Probleme liegen in der Ausführung der vielen kleinen Anforderungen.
Wesentlich ist das neue Verbotsprinzip. Durch Inkrafttreten der Claims-Verordnung ist nun nur noch erlaubt und verwendbar, was in dieser Verordnung (insbesondere im Anhang) definiert und aufgeführt ist. Somit wurde die Umkehr vom Erlaubnisprinzip „was nicht verboten ist, darf genutzt werden”, zum Verbotsprinzip „was nicht erlaubt ist, ist verboten” vollzogen. Die bisherigen Anforderungen bleiben bestehen:

  • Verbot irreführender Angaben
  • Verbot krankheitsbezogener Angaben
  • Nährwert-Kennzeichnungsverordnung, demnächst Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

So werden Produkte nur noch die Bezeichnung "Leicht" führen dürfen oder diese in der Produktwerbung genutzt werden, wenn vergleichbare Produkte der Mitbewerber analysiert wurden und festgestellt wurde, dass diese im Vergleich zu den anderen marktüblichen Produkten wirklich „Leicht” gemäß des Anhangs zur Claims-Verordnung (EG/1924/2006) sind.

In der Anlage zur sogenannten Claims-Verordnung (siehe Downloads) wird festgelegt, welche Begrifflichkeiten verwendet werden können. Die Anforderung, wann diese erlaubt sind, enthält die Claims-Verordnung in den einzelnen Artikeln. Es empfiehlt sich daher, alle Produktverpackungen, Handelsmarken, Folder, Anzeigen und die Internetseite auf die Claims-Konformität zu überprüfen, um Rechtsicherheit zu haben.

Nährwertprofile – das lange Warten auf die Vorgaben

Die neue Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) steht noch aus. Der für Ende 2010 angekündigte Verordnungsvorschlag wird sich wohl weiter verschieben und die Verabschiedung daher nicht vor Mitte/Ende 2011 erfolgen.

Wie so oft stellt sich hier auch das Problem, dass die Menge an Informationen, die zum Thema „health and nutrition claims” von der EU zur Verfügung gestellt werden, insbesondere für KMUs, erschlagend ist.

DOKUMENT-NR. 10257

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