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Deutsche Energie-Agentur (dena) (Link: http://www.dena-energieausweis.de/)
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Die Novelle der Energieeinsparverordnung trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Bisher war ein Energieausweis beim Neubau und bei wesentlichen Änderungen eines Gebäudes Pflicht. Der Energieausweis für den Altbestand wurde seit Mitte 2008 schrittweise eingeführt.
Zeitplan für die Einführung des Gebäudeenergieausweises für den Altbestand:
- Wohngebäude seit 1. Januar 2009
- Nichtwohngebäude seit 1. Juli 2009
Beim Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie muss der Eigentümer seit den oben genannten Terminen auf Anforderung einen Gebäudeenergieausweis vorlegen. Käufer, Mieter und Pächter haben das Recht, sich den Gebäudeenergieausweis vor dem Vertragsabschluss vorlegen zu lassen.
Der Gebäudeenergieausweis soll wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes enthalten und dessen Gesamtenergieeffizienz angeben. Mit seinen Modernisierungstipps setzt der Gebäudeenergieausweis einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung.
Die Gültigkeit des Ausweises wird maximal 10 Jahre betragen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gebäudeenergieausweisen. Sie sind entweder am Energiebedarf (größerer Aufwand) oder am Energieverbrauch (geringerer Aufwand) orientiert.
Wer braucht einen verbrauchs- oder einen bedarfsorientierten Energieausweis?
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten mit Energiestandard mindestens auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977: Wahlfreiheit
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten: Wahlfreiheit
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten aus der Zeit vor 1977: bedarfsorientierter Energieausweis
- Nichtwohngebäude: Wahlfreit
Wer darf den Gebäudeenergieaus ausstellen?
Eine Liste der ausstellungsberechtigten Personen gibt es im Internet unter www.dena-energieausweis.de.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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