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TECHNOLOGIEPOLITIK IM ÜBERBLICK

Innovationsförderung in Rheinland-Pfalz

Ziel der Landesförderung ist, die Voraussetzungen für Innovationen und technischen Fortschritt zu verbessern, um die Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu unterstützen. Nur wenn die finanziellen Rahmenbedingungen im Unternehmen gegeben sind, können die insbesondere durch die Globalisierung anstehenden Herausforderungen und damit sich ständig verändernden Marktbedingungen erfolgreich bewältigt werden. Um die Unternehmen hierbei zu unterstützen, stehen in Rheinland-Pfalz attraktive Förderprogramme mit unterschiedlichsten Zielsetzungen zur Verfügung. Die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB) GmbH Rheinland-Pfalz führt diese technologieorientierten Programme durch:


1. InnoTop – Forschung und Entwicklung

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren geht. Neu im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind.

Soll die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden, können für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung des Vorhabens und den damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiken. Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben der industriellen Forschung (Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten) oder Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Umsetzung der Erkenntnisse in neue Produkte und Verfahren).

Die Förderung berücksichtigt FuE-Kosten, die für die Realisierung des Vorhabens vom Antrag stellenden Unternehmen zu tragen sind. Im Einzelnen sind dies:

  • Personalkosten (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung),
  • Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung, die innerhalb der Projektlaufzeit genutzt werden,
  • Kosten für Fremdleistungen,
  • Materialkosten für den Aufbau eines oder mehrerer Prototypen,
  • Kosten für deren Erprobung.

Bei Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der maximal zulässige Fördersatz 70 Prozent; bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung maximal 45 Prozent. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses ist auf 500.000 Euro (bei Durchführbarkeitsstudien auf 37.500 Euro) begrenzt, bei Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Einzelfall bis zu 750.000 Euro.

Für die Antragstellung sind die Antragsunterlagen in Papierform und in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) GmbH vorzulegen.

Link zum Programm

2. Markteinführungsprogramm

Die ISB unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Innovationen (Produkte und Dienstleistungen) am Markt einführen, durch Bereitstellung einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung wird zur Finanzierung von Markteinführungsvorhaben zur Verfügung gestellt, die von besonderer Bedeutung für das Unternehmen sind. Es werden nur Vorhaben berücksichtigt, mit deren systematischer Markteinführung noch nicht begonnen wurde.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Eine Beteiligung setzt voraus, dass im Unternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Höhe der beantragten Beteiligung vorhanden sind (Kapitalparität).

Umfang der Förderung
Die im Zusammenhang mit der Markteinführung entstehenden Kosten können bis zu 75 Prozent mit Beteiligungskapital unterstützt werden. Die Beteiligung beträgt mindestens 15.000 Euro und ist auf maximal 100.000 Euro pro Vorhaben und Unternehmen begrenzt.

Link zum Programm

3. Innovationsfonds Rheinland-Pfalz
Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das bereitgestellte Wagniskapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Link zum Programm

 

Technologieorientierte Anschlussberatung

Zur schnellen Umsetzung und Vermarktung von Innovationen und Erfindungen fördert das Land Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen durch die IMG Innovations-Management GmbH. Zum Auftrag dieser Gesellschaft des Landes Rheinland-Pfalz und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH gehört insbesondere die Unterstützung von Kooperationspartnern aus Wissenschaft und Wirtschaft bei der Abwicklung gemeinsamer Vorhaben. Durch die Beratung sollen Vertriebsstrukturen für neu entwickelte Produktionskonzepte und organisatorische Abläufe für neue Herstellungsverfahren aufgebaut werden. Darüber hinaus ist die IMG zentrale Anlaufstelle für mittelständische technologieorientierte Unternehmen sowie Existenzgründer in allen Fragen des Innovationsprozesses.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.img-rlp.de.

DOKUMENT-NR. 4469

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