Gewerbliche Schutzrechte gewähren den Inhabern eine bestimmte, andere ausschließende Schutzrechtsposition. Dieser Schutz ist erforderlich, weil generell das Prinzip der Nachahmungsfreiheit gilt. Andererseits wird durch die Veröffentlichung verhindert, dass der technische Fortschritt durch Geheimhaltung gebremst wird.
Gewerbliche Schutzrechte sollen letztlich die Innovation und Kreativität in einer Volkswirtschaft fördern. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen vor allem:
- das Patentrecht
- das Gebrauchsmusterrecht
- das Geschmacksmusterrecht
- as Markenrecht
- das Urheberrecht
Gewerbliche Schutzrechte anmelden kann jeder Inländer und jede Person mit Sitz in Deutschland; andere müssen sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu sind.
Die nichttechnischen Schutzrechte sind im Wesentlichen das Geschmacksmuster und die Marke. Das Geschmacksmuster schützt das gesamte äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses. Eine Marke soll durch die Übertragung von waren- bzw. produktbezogenen Informationen in symbolisierter Form auf ein Kennzeichnungsmittel diese von denjenigen anderer Unternehmer unterscheiden. Wichtigste wirtschaftliche Funktion ist die des Werbeträgers. Neben der Marke werden im Markengesetz noch die geschäftliche Bezeichnungen und die geographische Herkunftsangaben genannt.
Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz
Die Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz finden Sie in der folgenden Tabelle:
Handbücher zu geistigen Eigentumsrechten
Das DPMA stellte auf der Ambiente 2010 vier neue Handbücher zu geistigen Eigentumsrechten vor, die sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der besonders von Produktpiraterie betroffenen Branchen Textil und Bekleidung, Möbel, Schuhe und Lederwaren wenden und für diese kostenlos sind. Das Handbuch ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Patentämtern, Branchenverbänden und internationalen Experten unter dem Dach des Projektes "IPeuropAware" entstanden und zeigt so das länderübergreifende gemeinsame Handeln der beteiligten Partner auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes gegen Produkt- und Markenpiraterie.