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Keine Atempause für registrierungspflichtige Unternehmen nach REACH (Dokument-Nr.: 6448)
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Broschüre: REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH"
(PDF, 506 KB) (Dokument-Nr.: 87856)
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In einer Welt mit globalem Rohstoff-, Chemikalien- und Warenhandel werden gleiche Anforderungen an die Kennzeichnung und Deklaration von gefährlichen Stoffen immer wichtiger. Daher hat die Europäische Union sich des Themas angenommen und z. B. mit der REACH-Verordnung Anforderungen des Verbraucher- und Arbeitsschutzes einheitlich umgesetzt.
Unter den folgenden Schlagworten finden Sie die jeweiligen Informationen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie die entsprechenden rechtlichen Anforderungen.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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