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LEBENSGRUNDLAGE MUSS GESCHÜTZT WERDEN

Naturschutz und Biodiversität

Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden.

Doch dies steht oft im Widerspruch zur Nutzung durch den Menschen, z. B. durch Besiedelung (insbesondere in urbanen Gebieten). Hier ist ein Abwägen der Interessen erforderlich.

Um Maßstäbe für diese Abschätzung zu geben und die Möglichkeiten des Schutzes aufzuzeigen, wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2002 als Grundlage des Naturschutzes in Kraft gesetzt.

Die Mehrzahl der Regelungen gilt nicht unmittelbar gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, sondern richtet sich an die Länder. Nur im Ausnahmefall gelten die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar, unter anderem zum Artenschutz, zur FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat: Flora = Pflanzen, Fauna = Tiere und Habitat = Lebensraum) oder zu Bußgeld- und Strafvorschriften.

FFH-Gebiete

Vogelschutzgebiete

Natura 2000 - Gebiete

Anzahl der Gebiete

120

57

177

Fläche in Hektar

256.923

242.401

384.744 *

Fläche in % **

 12,9

12,2

19,4

*   davon sind 114.581 Hektar sowohl FFH- als auch Vogelschutzgebiete
** bezogen auf die Landesfläche Rheinland-Pfalz von 19.853,60 km² (Quelle: Statistisches Landesamt)

BEDEUTUNG DES ARTENSCHWUNDES FÜR DIE WIRTSCHAFT

Biodiversität (biologische Vielfalt)

Der Mensch nutzt die Natur und deren Artenreichtum in den verschiedensten Weisen. Die Biodiversität oder biologische Vielfalt bezeichnet gemäß dem UN-Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, mehr

KURZBERICHTE ZUR LAGE DER NATUR IN EUROPA

Bidodiversität: Erhalt der Artenvielfalt weltweit und bei uns

Die Biodiversität umschreibt die Vielfalt der Arten in der Natur. Aber auch der Reichtum an Genen sowie Ökosysteme wird dazu gezählt, somit die Gesamtheit des Lebens auf der Erde. Weltweit - auch in Deutschland - erleben wir einen stetigen Verlust der biologischen Vielfalt. mehr

VIELE SCHUTZGEBIETE IN RHEINLAND-PFALZ

Artenschwund bei bedrohten Vögeln gebremst

Der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) hat den aktuellen Bericht „Rote Liste der Brutvögel Deutschlands” dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) vorgelegt. Laut BMU zeigt die Bilanz der Vogelkundler, dass es gelingen kann, den schleichenden Rückgang bei gefährdeten Vogelarten aufzuhalten. Politisches Ziel der Bundesregierung ist es, den Verlust der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen. mehr

DOKUMENT-NR. 1863

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