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INFOS ZU ÄNDERUNGEN

Umwelthaftung

Durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen haben der europäische und deutsche Gesetzgeber die Grundlage für den Schutz der Umwelt und schützenswerter Ressourcen festgelegt. Die Beachtung und Einhaltung dieser Vorschriften im täglichen betrieblichen Umfeld ist oft mit einem erhöhten personellen, technischen und finanziellen Aufwand verbunden.

Wesentlich sind dabei die Einhaltung der Vorschriften (legal compliance) und die rechtzeitige Vorbereitung auf Umstellungen und Gesetzesnovellen. Ihre IHK informiert die Mitgliedsbetriebe daher kostenfrei über die Änderungen und steht als Ansprechpartner für die Umsetzung zur Verfügung. Ziel ist dabei stets die Minimierung des Risikos und eine wirtschaftliche, rechtsichere und somit umweltverträgliche Umsetzung der Rechtsvorschriften.

Durch eine "gerichtsfeste" Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen ist deshalb durch die Organisationsform sichergestellt, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen im Unternehmen nachvollziehbar festgelegt sind. Dies erfolgt auf Grundlage der neuesten veröffentlichten Rechtsprechung zu Fragen der Umwelthaftung, des Organisationsverschuldens oder der Produkthaftung. Sie haben beispielsweise eine Fremdfirma zur Instandhaltung eingesetzt, wir strukturieren Ihr notwendiges Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungssystem.

Die "gerichtsfeste" Organisation ermöglicht den Nachweis, dass das Unternehmen und seine Führungskräfte alles Erforderliche und Zumutbare unternommen haben, damit ein erkennbares Risiko bis auf das nicht verhinderbare Restrisiko reduziert wird.

Die rechtliche Grundlage zu der Umwelthaftung finden Sie in den beigefügten Links:

  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
  • Umweltinformationsgesetz (UIG)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Informationen zur Risikominimierung erhalten Sie daher auch bei Ihrer IHK. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen:

  • zur Umwelthaftpflicht und Risikoabschätzung
  • Integration der Umweltrisiken in das Risikomanagementsystem
  • zur betrieblichen und gerichtsfesten Organisation
  • zur Dokumentation der Pflichtenübertragung und Pflichterfüllung

DOKUMENT-NR. 1972

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