UNTERNEHMEN SIND IN DIE VERANTWORTUNG GENOMMEN
Wasserwirtschaft
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat der Gesetzgeber sich für den Gewässerschutz als eine Maßnahme zur Sicherung des Naturhaushaltes entschieden. Jede Einwirkung auf das Grundwasser und Oberflächengewässer einschließlich der Bewirtschaftung ist daraufhin zu prüfen, ob diese im Rahmen der rechtlichen Vorgaben dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Auch viele Unternehmen sind durch die Nutzung von Wasser und das Nebenprodukt Abwasser in die Verantwortung genommen. Ergänzend zum WHG und dem Landeswassergesetz sind in den einzelnen Wasser- und Abwassersatzungen zusätzliche Regelungen getroffen, die einzuhalten sind.
So muss der Benutzer bzw. Betreiber bei Wasserhaushaltsschäden die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Verstößt er gegen diese Informationspflichten, begründet dies einen Straftatbestand durch Organisationsverschulden.
Die IHK Koblenz bietet in diesem Bereich folgende Leistungen an:
- Unterstützung der Betriebe bei Fragen zum Wasserrecht und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Mitarbeit im Beirat zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
- Vertretung der Interessen unserer Mitgliedsbetriebe im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auf kommunaler, regionaler, Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene
LAND PLANT WASSERENTNAHMEENTGELT
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am 6. Dezember 2011 in seiner Kabinettsitzung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Wasserentnahmeentgelts (LWasEG) im Grundsatz gebilligt. Das Wasserentnahmeentgelt (auch Wassercent) soll in Rheinland-Pfalz ab 2013 für alle Entnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern erhoben werden.
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NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG
Die Bundesregierung hat die Trinkwasserverordnung novelliert. Damit verbunden ist die Einführung einer jährlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen.
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ÜBERBLICK ÜBER NEUERUNGEN
Deutschland plant derzeit eine neue bundesweit einheitliche Verordnung für wassergefährdende Stoffe. Die sogenannte "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VUmwS) soll die Länderverordnungen (VawS) ablösen.
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EU-RICHTLINIE SEIT 2009 IN KRAFT
IHK KOBLENZ IN BEIRAT ENGAGIERT
BETRIEBLICHER UND GESETZLICHER SCHUTZ
ZIEL: ERHALT DER WASSERQUALITÄT