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INTERNATIONAL

Arbeiten in der Europäischen Union

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DEN VERHANDLUNGEN

Freihandelsabkommen mit der EU

Die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission hat die Übersicht der laufenden Verhandlungen der Europäischen Union für Freihandelsabkommen mit Handelspartnern weltweit aktualisiert. Fortschritte wurden in den Verhandlungen mit Singapur, Malaysia und Kanada erzielt, während ein Abschluss mit Indien und Mercosur noch nicht absehbar ist. mehr

INFORMATIONS-, BERATUNGS- UND BESCHWERDESTELLEN DER EU

Durchsetzung von Rechten in der EU

Die Europäische Union bietet den Unionsbürgern, Einwohnern, Unternehmen und Verbänden der EU viele Vorteile. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sind auch Unionsbürger und genießen aufgrund ihrer Unionsbürgerschaft eine ganze Reihe von Rechten. Es kann jedoch vorkommen, dass sie bei der Ausübung ihrer Rechte auf Probleme stoßen. mehr

DIE EUROPÄISCHE UNION BESTEHT AUS 27 MITGLIEDSTAATEN

Grundfreiheiten für Unionsbürger

Seit 2007 gehören 27 Staaten zu der Europäischen Union. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) garantiert das Recht für alle Unionsbürger für folgende Grundfreiheiten. mehr

VISUMSPFLICHT FÜR DEUTSCHLAND

Einreise und Aufenthalt

Der Aufenthalt in Deutschland ist für Ausländer grundsätzlich ebenso von einer Gestattung abhängig wie die Einreise selbst. mehr

NACHWEIS ÜBER TÄTIGKEITEN IM HERKUNFTSLAND

EU-Bescheinigung

Eine Bescheinigung über rechtmäßige Niederlassung bzw. über ausgeübte Tätigkeiten im Herkunftsland wird unter Umständen verlangt, wenn Sie sich als Unternehmer in einem EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchten. mehr

VERFAHRENSABWICKLUNG AUS EINER HAND

Einheitlicher Ansprechpartner

Unternehmerische Tätigkeit ist mit einer Vielzahl von Behördenkontakten verbunden. Über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) können Dienstleister - dies sind Gewerbetreibende im produzierenden Gewerbe, im Handel und Dienstleistungssektor sowie freiberuflich selbstständig Tätige - alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln oder sich wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden. externer Link

DOKUMENT-NR. 103762

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