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AUSFUHRANMELDUNGEN NUR NOCH ELEKTRONISCH MÖGLICH

ATLAS-Ausfuhrverfahren

Die Einführungsphase für das ATLAS-Ausfuhrverfahren wurde am 30. Juni 2009 beendet. Seit dem 1. Juli 2009 werden Ausfuhranmeldungen ohne Ausnahme nur noch im elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS abgegeben.

Es besteht die Möglichkeit, digitale Ausfuhranmeldungen mittels Internetausfuhranmeldung (IAA Plus) auf der Zollseite abzugeben, Online-Lösungen mit eigener Software einzusetzen, einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) zu nutzen oder einen Vertreter mit der Abgabe von Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer ATLAS-Software zu beauftragen.

Seit dem 4. Mai 2009 bietet die Zollverwaltung mit der sogenannten Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) die Möglichkeit Ausfuhranmeldungen mit einem elektronischen ELSTER-Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird. Die IAA Plus unterstützt nur die Registrierungsarten ELSTER-Basis (Softzertifikat) und ELSTER-Spezial (Sicherheitsstick).

Mit dem elektronischen Zertifikat-ELSTER können die Zollstellen feststellen, von wem die eingehenden Ausfuhranmeldungen stammen. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist dadurch nicht mehr erforderlich. Rückantworten können dem Wirtschaftsbeteiligten dann elektronisch übermittelt werden.

Zur Nutzung der IAA Plus benötigen Sie zusätzlich zum ELSTER-Zertifikat eine gültige EORI-Nummer Unternehmen, die bereits im Besitz einer Zollnummer sind, sollten beachten, dass die in ihrer Zollnummer hinterlegte Steuernummer mit der gültigen Steuernummer im ELSTER-Zertifikat verglichen wird (Authentifizierung des Benutzers).

Aus diesem Grund muss in den vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) in Dresden gespeichterten Stammdaten unter Ihrer Zollnummer die Steuernummer hinterlegt sein, die auch dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt. Ihre im Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung gültige Steuernummer können Sie mit dem "Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer IAA - Plus" dem IWM Zoll in Dresden per Fax 0351/44834-449 übermitteln.

Ab dem 1. November 2009 gibt es als zusätzliches Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen die EORI-Kennummer. Diese Nummer wird ab dem vorgenannten Zeitpunkt Voraussetzung für die Zollabfertigung im europäischen Raum sein.

Auch bei der Deutschen Post werden seit dem 1. Juli 2009 Zollanmeldungen ausschließlich elektronisch abgegeben. Die Deutsche Post hat auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für den Versand kommerzieller Auslandspakete erstellt.

DOKUMENT-NR. 5556

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