Produktionsbezogener Verbraucherschutz
Wichtige Rechtsgrundlage für den produktbezogenen Verbraucherschutz ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit der dazugehörigen Verordnung.
Das Gesetz beschäftigt sich mit Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz der Verbraucher. Dazu werden sowohl vorbeugende Maßnahmen wie auch die Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit als Zweck definiert.
Für Unternehmen sind folgende Abschnitte von besonderer Bedeutung:
- Abschnitt 2 - Verkehr mit Lebensmitteln
- Abschnitt 3 - Verkehr mit Futtermitteln
- Abschnitt 4 - Verkehr mit kosmetischen Mitteln
- Abschnitt 5 - Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen)
- Abschnitt 6 - Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse).
Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) behandelt mit ihren 17 Paragraphen und zwölf Anlagen u. a. Stoffverbote (Stoffe, die in Waren nicht enthalten sein dürfen), aber auch verbotene Verfahren, das Verhindern des Übergangs von Stoffen in Lebensmittel, Erklärungspflichten (gem. § 10 BedGgstV) und vieles mehr.
Lebensmittelrecht
Der Abschnitt 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§§ 5 bis 16 LFGB) regelt Vorgaben zur Inverkehrbringung von Lebensmitteln.
Ebenfalls wichtig ist das Deutsche Lebensmittelbuch. Dieses ist gemäß § 15 LFGB eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden. Es hat keinen Gesetzes- oder Normcharakter.
