Die Ausfuhr einer nicht unerheblichen Anzahl von Waren kann Beschränkungen oder Genehmigungen unterworfen sein. Die Ausfuhrliste ist eine Auflistung von Waren, deren Export wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig ist.
In Deutschland wird die Überwachung bzw. die Genehmigung der Ausfuhr von Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgenommen.
Kontrolliert wird auch die Einhaltung von Embargos. Embargos sind Beschränkungen von Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland oder einer Person. Das Iran-Embargo unterliegt besonderen Bestimmungen.
Grundsätzlich ist vom Ausführer zu prüfen, ob die zum Export bestimmten Güter von einer Genehmigungspflicht betroffen sind. Das BAFA hat hierzu Informationen in einem Merkblatt zum Einstieg in die Exportkontrolle zusammengestellt.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit oder ggf. als Straftat geahndet werden.
Ergänzende Informationen zum Iran-Embargo:
Gewerbliche Warenausfuhren in den Iran: Der Zoll weist darauf hin, dass seit dem 1. Dezember 2010 mündlich oder konkludent abgegebene Ausfuhranmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen in den Iran nicht mehr zulässig sind. Außerdem besteht für alle Waren, die aus dem Iran in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union in den Iran verbracht werden, eine Vorabanmeldepflicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu ein Merkblatt zur Umsetzung der Vorabanmeldepflicht für Warenverkehre mit dem Iran veröffentlicht.
Ergänzende Hinweise für gewerbliche Warenausfuhren: Auch für Dokumentenlieferungen ist eine elektronische (förmliche) Ausfuhranmeldung erforderlich.
Genehmigungspflicht für Zahlungstransfers: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ergänzende Informationen zur Genehmigungspflicht für Zahlungstransfers ab 40.000 Euro nach Art. 21 der Iran-Embargo-Verordnung veröffentlicht. Auch der Begriff „Iranische Person“ wurde näher spezifiziert.
Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf seiner Internetseite ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran veröffentlicht.