Externe Links
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Warenursprung und Präferenzen (Link: http://www.wup.zoll.de/wup_online/index.php)
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Be- und Verarbeitungslisten (Link: http://www.wup.zoll.de/wup_online/liste_synopse.php?stichtag=08.09.2011)
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Die Bestimmung des Ursprungs einer Ware ist für den internationalen Handel ein unverzichtbarer Bestandteil. Sowohl im Hinblick auf die Einfuhr als auch auf die Ausfuhr gelten in der Bundesrepublik Deutschland resp. in der EU die Bestimmungen des EU-Zollkodex bzw. des EU-Zolltarifs. In den Artikeln 23 und 24 ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Ursprungszeugnisse ausgestellt werde können und was ausländische Ursprungszeugnisse beinhalten müssen, um hier anerkannt werden zu können. Hierbei fließen auch internationale Abkommensbestimmungen ein. Dabei ist zu unterscheiden:
Nichtpräferenzieller Ursprung:
Präferenzieller Ursprung
Die Europäische Gemeinschaft hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen, Waren mit Präferenzursprung genießen eine Zollvergünstigung oder sogar eine Zollbefreiung. Voraussetzung für die Gewährung der Präferenz ist der Nachweis der Ursprungseigenschaft.
Der Nachweis wird in Form einer Warenverkehrsbescheinigung erbracht. Wenn bestimmte Wertgrenzen je Lieferung nicht überschritten werden, kann der Nachweis auch durch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung erbracht werden.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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