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IHK FORDERT AUSSETZUNG DER GEBÜHR

GEZ

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Gewählt wurde ein völlig neues Berechnungsmodell, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung haben wird.

Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend sein wird. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung bzw. eine Betriebsstätte (typische Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich).

In der Diskussion um die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells hat sich die IHK-Organisation insbesondere dafür eingesetzt, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten – berechnet werden.

DOKUMENT-NR. 1852

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