Allgemeine Rechtsauskünfte
Die IHK erteilt den ihr zugehörigen Unternehmen allgemeine Auskünfte über wirtschaftsrechtliche Fragen. Eine Vertretung oder Interessenwahrnehmung vor Gericht ist allerdings nicht gestattet. Auskünfte in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sind den dafür zuständigen Tarifpartnern vorbehalten.
