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IHK INFORMIERT ÜBER WIRTSCHAFTSRECHTLICHE FRAGEN

Allgemeine Rechtsauskünfte

Die IHK erteilt den ihr zugehörigen Unternehmen allgemeine Auskünfte über wirtschaftsrechtliche Fragen. Eine Vertretung oder Interessenwahrnehmung vor Gericht ist allerdings nicht gestattet. Auskünfte in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sind den dafür zuständigen Tarifpartnern vorbehalten.

BÜRGERTELEFON ZUM ARBEITSRECHT

Arbeitgeber-Informationen

VERSCHIEDENE GESETZE REGELN FRISTEN

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

TIPPS ZUR ORGANISATÍON UND UMSETZUNG

Compliance (PDF, 43 KB)

INFORMATIONEN ZU RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

E-Commerce (PDF, 69 KB)

VOLLSTRECKUNGSTITEL EINFACH ERWIRKEN

Gerichtliches Mahnverfahren

IHK INFORMIERT ÜBER NEUERUNGEN

Gesellschafterliste (PDF, 26 KB)

IHK FORDERT AUSSETZUNG DER GEBÜHR

GEZ

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Gewählt wurde ein völlig neues Berechnungsmodell, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung haben wird. mehr

GESETZGEBUNGSKOMPETENZ BEI DEN LÄNDERN

Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

INFORMATIONEN ZUM MARKEN-, PATENT- UND URHEBERRECHT

Markenrecht (PDF, 73 KB)

WENIGER BÜROKRATIE FÜR UNTERNEHMEN

Minijobs

MUSTERVERTRÄGE SOLLTEN GEPRÜFT WERDEN

Musterverträge

RECHTSDIENSTLEISTUNGEN NUN AUCH DURCH NICHTANWÄLTE MÖGLICH

Rechtsdienstleistungsgesetz

ENTSCHEIDUNG DURCH ARBEITGEBER ANFECHTBAR

Wehrdienstausnahmen (Zurückstellung)

Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz, das am 9. August 2008 in Kraft trat, gilt das Zurückstellungsverfahren in Friedenszeiten nun auch für Arbeitnehmer (§ 12 Absatz 7 des Wehrpflichtgesetzes). mehr

DOKUMENT-NR. 620

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