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GEWERBERECHTLICHE AUSKÜNFTE

Gewerberecht

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.

IHK BIETET BERATUNGEN UND SCHULUNGEN AN

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Die Aufnahme einiger gewerblicher Tätigkeiten bedarf einer behördlichen Erlaubnis, für die die IHK eine Stellungnahme abgibt. Die IHK berät über die erforderlichen Genehmigungen. mehr

SACHKUNDEPRÜFUNG ERFORDERLICH

Freiverkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. mehr

KONZESSION BEI ALKOHOLAUSSCHANK

Gaststättenunterrichtung

Hier finden Sie Informationen und die Termine der Gaststättenunterrichtungen bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz. mehr

© Foto: BilderBox

UNTERRICHTUNG ODER SACHKUNDEPRÜFUNG IST VORAUSSETZUNG

Bewachungsgewerbe

Wer im Bewachungsgewerbe als Selbstständiger tätig werden will, erhält – dies gilt seit dem 1. April 1996 – die behördliche Erlaubnis nur, wenn er vorher an einer Unterrichtung bei der IHK über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten teilgenommen hat. mehr

DOKUMENT-NR. 621

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