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AKTUELLLE AUSKÜNFTE FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Versicherungsvermittler

Gewerbeerlaubnis für Versicherungsvermittler:

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und produktakzessorische Versicherungsvermittler – bis auf wenige Ausnahmen – die Pflicht, bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis/Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich in einem bundesweiten Register eintragen zu lassen. Nachgewiesen werden müssen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine fachliche Qualifikation (BWV-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation).

Ziel der Anfang 2003 in Kraft getretenen EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung ist es, die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zu erleichtern. Gleichzeitig wird ein einheitliches, hohes berufsfachliches Niveau der Vermittler und ein besserer Verbraucherschutz angestrebt. Zu diesem Zweck soll insbesondere ein zentrales Register für Versicherungsvermittler eingeführt werden. Nur wer in dieses Register eingetragen ist, darf künftig auf selbstständiger Basis Versicherungen vermitteln. Darüber hinaus sind zahlreiche Berufsausübungsvorschriften neu geregelt.


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