. .
Illustration

IHK IST ANSPRECHPARTNER

Wettbewerbsrecht

Die IHK berät umfassend in Fragen des Wettbewerbsrechts. Bei Beschwerden über unlautere Werbemaßnahmen – sowohl durch den Mitbewerber als auch durch Verbraucher – informiert sie über Sachverhalte und die jeweilige Rechtslage.

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann sie selbst Unterlassungsansprüche durchsetzen.

Im Bereich "Downloads" (rechts) finden Sie eine Reihe interessanter Merkblätter zu wettbewerbsrechtlichen Themen.

ORIENTIERUNGSHILFE FÜR UNTERNEHMEN

30 Tipps zur Werbung (PDF, 50 KB)

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbewerbers genauso wie dem des Verbrauchers. Die folgenden 30 Regeln sollen eine Orientierungshilfe für Unternehmen sein. zum Download

STREITBEILEGUNG OHNE GERICHT

Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten soll es ermöglichen, Wettbewerbsstreitigkeiten ohne Inanspruchnahme der Gerichte einfach und kostensparend beizulegen. mehr

DOKUMENT-NR. 626

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0261 106-246
  • Fax: 0261 106-115

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0261 106-250
  • Fax: 0261 106-115

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-SERVICE

  • IHK-JOURNAL