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BERATUNGSFÖRDERUNG FÜR EXISTENZGRÜNDER

Gründercoaching Deutschland

Viele Existenzgründerinnen/-gründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe möchten eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen. Der Bund fördert Sicherungsberatungen von Gründern und jungen Unternehmen. Im Rahmen eines Coachings betreut und begleitet ein qualifizierter Unternehmensberater das junge Unternehmen. Gefördert wird dieses Coaching durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Gründung bzw. Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und das zu beratende Unternehmen muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Ausgeschlossen von der Förderung sind Coachingleistungen im Vorgründungsbereich sowie Leistungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Fragen zu gutachterlichen Stellungnahmen und Leistungen, die bereits mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.

In der Aufbauphase erhalten junge Unternehmen in den alten Bundesländern einen Zuschuss von 50 Prozent des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe beträgt demnach 3.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro und ein Tagewerk muss acht Stunden pro Tag umfassen. Nach der Bewilligung muss das Coaching innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden.

Neu ist der Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und Leistungen nach SGB II (z. B. Einstiegsgeld) oder SGB III (Gründungszuschuss) beziehen, erhalten einen Zuschuss für ein Coaching. Wenn im ersten Jahr nach Start in die Selbstständigkeit ein Unternehmensberater zur Verbesserung der eigenen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beauftragt wird, kann im Rahmen des Programms ein Zuschuss von 90 % des Netto-Beraterhonorars beantragt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 10 % ist selbst zu tragen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt demnach 3.600 Euro.

Beauftragt werden dürfen nur Berater, die in der KfW-Beraterbörse gelistet sind. Die Beraterbörse finden Sie unter www.kfw-beraterboerse.de.

Anträge für das Gründercoaching Deutschland können online gestellt werden. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Antragstellung beim Regionalpartner, der für Sie als erster Ansprechpartner fungiert. Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind. Sie liefern alle gewünschten Informationen zu. Der Regionalpartner sendet Ihren Antrag zusammen seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Zusage postalisch zu.

Den für Sie zuständigen Regionalpartner finden Sie über die Regionalpartnersuche der KfW.

DOKUMENT-NR. 2332

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