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ÜBERBLICK ÜBER FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Unternehmensfinanzierung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Unternehmensfinanzierung und Förderprogramme für Existenzgründer und bestehende Unternehmen.

FÖRDERKONDITIONEN BEI EXISTENZGRÜNDUNG ODER UNTERNEHMENSÜBERGABE

Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz

Das Wirtschaftsministerium bezuschusst Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen/-gründer sowie von Unternehmensübergeberinnen/-gebern. mehr

ZUSCHÜSSE FÜR KMU

Beratungsprogramm-Mittelstand Rheinland-Pfalz

Das Mittelstands-Beratungsprogramm dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz mehr

BERATUNGSFÖRDERUNG FÜR EXISTENZGRÜNDER

Gründercoaching Deutschland

Der Bund fördert Sicherungsberatungen von Existenzgründern/-gründerinnen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe. mehr

ZUSCHÜSSE ZUR EXTERNEN UNTERNEHMENSBERATUNG

Beratungsförderung des Bundes

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer können einen Zuschuss zu ihren Beratungskosten beantragen. Gefördert werden Beratungen, die von qualifizierten Unternehmensberatern durchgeführt werden. Ziel der Förderung ist es, Unternehmern bei Problemen der Unternehmensführung zur Seite zu stehen und Gründern zu einem erfolgreichen Unternehmensstart zu verhelfen. mehr

AKTUELLER ÜBERBLICK IN FÖRDERDATENBANK

Finanzierungshilfen

Speziell für Existenzgründer gibt es staatliche Förderhilfen, die Sie bei Ihrem Kreditinstitut beantragen können. Dabei handelt es sich in der Regel um zinsgünstige Kredite oder Darlehen mit Haftungsfreistellungen. Förderungen gewähren die KfW-Mittelstandsbank als Förderbank des Bundes und die Investitions- und Strukturbank (ISB) als Förderbank des Landes Rheinland-Pfalz. mehr

BEDINGUNGEN FÜR RECHTSANSPRUCH

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Zum 1. August 2006 wurde der Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) und das Überbrückungsgeld in einem neuen Förderinstrument zusammengeführt. Seitdem gibt es nur noch ein Instrument zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, den sogenannten Gründungszuschuss. Bei diesem handelt es sich um eine kombinierte Förderung, die als konditionierte Pflichtleistung ausgestaltet ist. mehr

KANN-LEISTUNG AUF MAXIMAL ZWEI JAHRE BESCHRÄNKT

Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und eine Gründung planen, steht Ihnen als Förderung nur das sogenannte Einstiegsgeld offen. Mit Hilfe des Einstiegsgelds können Sie bis zu zwei Jahre lang die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozent erhöhen und zusätzlich noch etwas dazuverdienen. Außerdem erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen bzw. bauen sich aus der Sicherheit des Arbeitslosengeld II-Bezugs eine selbstständige Existenz auf. mehr

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BIS ZU 80 PROZENT

Messeförderung

Die Messebeteiligung von KMUs und Existenzgründern durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz im In- und Ausland können mit bis zu 80 Prozent Förderung finanziell unterstützt werden. mehr

KONTAKTDATEN IM IHK-BEZIRK

Starterzentren

INFORMATIONEN ZUR TEILNAHME AM VERMITTLUNGSVERFAHREN

Kreditmediator Deutschland

Der Kreditmediator ist Schiedsrichter zwischen Betrieben und Kreditinstituten. Firmen können ihn kontaktieren, wenn sie meinen, dass die Hausbank einen Kredit zu Unrecht abgelehnt oder das Volumen in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragstellung gekürzt hat. Der Kreditmediator wurde von der Bundesregierung eingesetzt. mehr

NEUE BÜRGSCHAFTSBANK RHEINLAND-PFALZ GMBH

Bürgschaften und Beteiligungen

DOKUMENT-NR. 606

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