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Als Selbstständiger sind Sie krankenversicherungspflichtig und in der Regel vor die Wahl gestellt, sich bei einer privaten Krankenversicherung gegen Krankheit zu versichern oder weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben.
Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zu erhalten. Zudem soll die Inanspruchnahme von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet werden.
Für Selbstständige besteht eine Krankenversicherungspflicht. Die Entscheidung, in welcher Versicherung er eintreten möchte, kann er selbst treffen. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstständigkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetzes (GKV-WSG) ist ab dem 1. Januar 2009 das Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige nicht mehr Teil der Versicherungsleistung. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ab Januar 2009 entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie mit Abschluss eines solchen Krankengeld-Wahltarifs automatisch für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden sind. Auch bei einer Beitragserhöhung entfällt somit das Sonderkündigungsrecht.
Neben den gesetzlichen Krankenkassen bieten auch die privaten Krankenkassen „Krankentagegeld-Policen” an. Es ist ratsam, sich von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen und die Leistungen und Preise zu vergleichen.
Die Krankentagegeldversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll, um bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit Einkommenseinbußen abzudecken.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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