Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer
Existenzgründer können bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen (rechtliche Grundlage ist der § 28a SGB III).
Voraussetzungen für eine Antragstellung:
- eine selbstständige Tätigkeit muss an mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden
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der Selbstständige muss unmittelbar vorher versicherungspflichtig gewesen sein
oder - eine sogenannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben
- die Versicherungspflicht bzw. Entgeltersatzleistung muss innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens 12 Monate umfasst haben. Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten handeln
- es darf keine anderweitige Versicherungspflicht (z. B. Kindererziehungszeiten, Wehrzeiten) bestehen
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der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine freiwillige Weiterversicherung nicht mehr möglich.
Beitragshöhe:
Der Beitrag für Selbstständige wird auf der Basis von 25 % der monatlichen Bezugsgröße (2008: 2.450 Euro West) berechnet. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 3,3 %. Daraus ergibt sich für Selbstständige zurzeit ein monatlicher Beitrag von 20,50 Euro West, der zum Monatsersten fällig ist.
Höhe des Arbeitslosengeldes:
Das Arbeitslosengeld berechnet sich an Hand früherer Arbeitsentgelte oder an Hand eines fiktiven Gehalts, das je nach Qualifikationsgruppe festgelegt und aus der oben genannten monatlichen Bezugsgröße abgeleitet wird. Dabei werden vier Qualifikationsstufen unterschieden.
Berechnung des fiktiven Gehaltes:
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Qualifikationsgruppe |
Fiktives monatliches Bruttogehalt zur Berechnung von ALGI (West) |
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Antragsteller mit Hoch- oder Fachhochschulausbildung |
2.982 Euro |
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Antragsteller mit Fachschulabschluss, Qualifikation als Meister oder einem vergleichbaren Abschluss |
2.485 Euro |
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Antragsteller mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung |
1.988 Euro |
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Antragsteller ohne Ausbildung |
1.491 Euro |
Aus dem Bruttogehalt wird unter Abzug der Lohnsteuer gemäß Lohnsteuerkarte und der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge von 21 % ein Nettoentgelt berechnet. Das Arbeitslosengeld beträgt 67 % (mit mindestens einem Kind) bzw. 60 % (ohne Kind) des Nettoentgeltes.
Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?
Die Länge des Anspruches auf ALG I ist abhängig von der Dauer des Versicherungsverhältnisses und liegt bei unter 55-Jährigen zwischen 6 und 12 Monaten, bei über 55-Jährigen zwischen 6 und 18 Monaten.
Wo können die Anträge gestellt werden?
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist mit einem Formblatt bei der Arbeitsagentur am Wohnort des Selbstständigen zu stellen.
Die Versicherungspflicht auf Antrag ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
