Logo IHK
Logo IHK24

IHK - Die erste Adresse


Pfad:

Sie befinden sich hier: Startseite > Betriebsrätliches Schnellinformationssystem verstößt gegen das Grundgesetz (16.12.09) 


Hauptnavigation:


Inhalt:

Betriebsrätliches Schnellinformationssystem verstößt gegen das Grundgesetz (16.12.09)

Ansprechpartner:

Judith Sauerborn
Tel.: 0261 106-217
Fax: 0261 106-105

Dokument-Nummer: 8023

Betriebsrätliches Schnellinformationssystem verstößt gegen das Grundgesetz (16.12.09)

IHK Koblenz bleibt am Ball:

TBS gGmbH weigert sich, betroffene Unternehmen über die Speicherung und Löschung ihrer Daten zu informieren

Die IHK Koblenz hat das vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen gemeinsam mit der TBS gGmbH ins Leben gerufene sogenannte „betriebsrätliche Schnellinformationssystem“ von dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff prüfen lassen. Professor Wolff hat an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowohl Promotion als auch Habilitation abgelegt und ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte, der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/ Oder.  Aus dem Gutachten ergibt sich, dass hier gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Unternehmen verstoßen wird. Die für einen solchen Informationseingriff erforderliche gesetzliche Grundlage fehlt, zudem ist der Eingriff „unverhältnismäßig" und die Belastung der Unternehmen „nicht angemessen".

Nachdem das „betriebsrätliche Schnellinformationssystem“ nun durch das Engagement von IHK und LVU (Landesvereinigung der Unternehmerverbände) zum Jahresende eingestellt werden soll, hat die IHK Koblenz den Geschäftsführer der TBS gGmbH wiederholt schriftlich dazu aufgefordert, die betroffenen Unternehmen über die Erhebung bzw. nun Löschung ihrer Daten zu informieren. „Das ist das Mindeste, was man zur Schadensbegrenzung und zur Wiederherstellung des Vertrauens tun kann“, so Hans-Jürgen Podzun, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. Die TBS gGmbH ist dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen.

 „Um diese Debatte nun endgültig abschließen zu können, muss der entscheidende Punkt erfüllt sein, dass die Betriebe wenigstens über die Löschung informiert werden. Das kann doch wohl nicht so schwierig sein für die TBS gGmbH“, so Podzun, „andernfalls bleibt ja auch bei der großen Zahl nicht betroffener Unternehmen die Unsicherheit darüber, ob der eigene Betriebsrat an dem System mitgewirkt hat.“

Für die Zukunft habe die IHK Koblenz mit dem verfassungsrechtlichen Gutachten und mit dem vorangegangenen Gutachten zum Datenschutz und zum Vergaberecht wichtige Kriterien erarbeitet, denen jedes neue Projekt genügen muss, das in eine ähnliche Richtung geht.



Fußzeile:




Suche:

Volltextsuche

Dokument-Suche  Hilfe für Dokument-Suche


Mitglieder und Service:

IHK Service

Kundenzentrum | Anfahrtsskizzen IHK Koblenz | Für Neumitglieder | Ihre Ansprechpartner | Lehrstellenbörse Veranstaltungsdatenbank | Newsletter | Broschüren-Bestellservice | IHK-Film zum 175-jährigen Jubiläum

Wir sind persönlich für Sie da
Montag bis Freitag
7.30 bis 18 Uhr
Telefon 0261/106-0