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HEBESÄTZE NUR IN EINZELFÄLLEN ERHÖHT

Realsteueratlas 2010 erschienen (16.09.2010)

Die rheinland-pfälzischen IHKs haben gemeinsam mit der IHK Saarland den Realsteueratlas 2010 veröffentlicht. Gezeigt wird die Entwicklung des Realsteueraufkommens, insbesondere der Gewerbesteuer, sowie die Entwicklung der Realsteuerhebesätze. Zu den Realsteuern gehören die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern A und B.

Die Kammervertreter stellen fest, dass die Kommunen die Hebesätze trotz der teilweise herben Einnahmeverluste im Krisenjahr 2009 nur in wenigen Einzelfällen und nicht auf breiter Front erhöht haben. So haben lediglich 10 der 1.112 Gemeinden im IHK-Bezirk die Gewerbesteuer erhöht. Der Gewerbesteuerhebesatz bewegt sich aktuell zwischen 330 und 400 Punkten. Daneben haben 17 Gemeinden den Hebesatz der Grundsteuer B und 9 Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht. Die Hebesätze bewegen sich aktuell zwischen 240 und 400 Punkten bei der Grundsteuer A und zwischen 240 und 420 Punkten bei der Grundsteuer B.

Der Realsteueratlas der Industrie- und Handelskammern gibt Auskunft darüber, welche Realsteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen gelten.

Im allgemeinen Teil der Übersicht wird der Verlauf der Hebesätze von großen Städten in Rheinland-Pfalz und Saarland gezeigt, in einem kammerspezifischen Teil zeigen die Steuerexperten der Industrie- und Handelskammern die Entwicklungen in ihrem jeweiligen Bezirk auf.

Vor dem Hintergrund Abgabenlast insgesamt haben sich Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu harten Standortfaktoren entwickelt. Der Realsteueratlas soll für Investoren ein Hilfsmittel sein, den für sie attraktivsten Standort zu ermitteln. Der Vergleich innerhalb des IHK-Bezirks ermöglicht wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern einen kritischen Blick auf die Standortqualität einzelner Gemeinden. Vergleichbare Erhebungen erstellen alle Industrie- und Handelskammern, eine bundesweite Übersicht für die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag heraus.

DOKUMENT-NR. 9982

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