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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass nach der Veröffentlichung der Mindestlohnverordnung im Bundesanzeiger ab dem 01.06.2011 alle rund 170.000 Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes Anspruch auf Mindestlohn haben. Die Höhe ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt, in Rheinland-Pfalz beträgt der Mindestlohn 6,53 Euro die Stunde ab dem 01.06.2011 und steigt auf 7,00 Euro zum 01.03.2012 bzw. auf 7,50 Euro zum 01.01.2013.
Die Verordnung läuft bis zum 31.12.2013.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 13.05.2011
Die Pressemitteilung und die Verordnung können Sie auf der Seite des BMAS nachlesen:
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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