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Schuldner, die einer Pfändung unterliegen, haben seit Juli 2011 monatlich mehr Geld in der Tasche. Die Pfändungsfreigrenzen steigen erheblich an. So steigt etwa der Sockelbetrag von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro. Arbeitgeber, die nach einer Lohnpfändung an Drittschuldner Teile des Lohns abzuführen haben, haben die neuen höheren Beträge automatisch zu berücksichtigen. |
In der Anlage finden Sie die neue Pfändungstabelle, die auch die erhöhten Grenzen bei Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt. Auch beim Pfändungsschutzkonto sind die erhöhten Grenzen automatisch von der kontoführenden Bank zu berücksichtigen. |
| Anlage |
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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