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BERECHNUNG DER GESETZLICHEN VERZUGSZINSEN

Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli

Zum 1. Juli 2011 wurde der Basiszinssatz und damit auch der Verzugszinssatz geändert. Der Basiszinssatz liegt nun bei 0,37 Prozent.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:

Geschäfte, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist: 5,37 %

Berechnung: 0,37 % + 5 Prozentpunkte = 5,37 %

Geschäfte zwischen Unternehmen: 8,37 %

Berechnung: 0,37 % + 8 Prozentpunkte = 8,37 %

DOKUMENT-NR. 103825

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