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AUTOVERMIETUNG WAR VOR-EIGENTÜMER

Irreführung - Mietwagen darf nicht als Jahreswagen beworben werden (07.11.11)

Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Werbung mit der Formulierung „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / erste Hand“ für einen Mietwagen irreführend ist (Urteil vom 30.06.2011, Az. 29 U 1455/11). In einem Online-Gebrauchtwagenportal wurde ein Fahrzeug als „Jahreswagen aus erster Hand“ beworben, dessen Vor-Eigentümer jedoch eine Autovermietung war.

Das Oberlandesgericht führte aus, dass der Verbraucher mit der Bezeichnung „Jahreswagen“ die Nutzung durch einen Werksangehörigen und deshalb einen besonders guten Zustand des Fahrzeugs verbinden würde. Oft gewähren Fahrzeughersteller ihren Werksangehörigen erhebliche Rabatte beim Kauf eines Neuwagens. Diese nutzen den PKW für ein Jahr und verkaufen ihn dann wieder im guten Zustand. Bei einem Mietwagen könne dagegen nicht davon ausgegangen werden, dass die vielen Nutzer das Fahrzeug ähnlich sorgsam behandeln. Dies begründe einen merkantilen Minderwert. Die Werbung sei daher wettbewerbswidrig.

Quelle: Wettbewerbszentrale Bad Homburg

DOKUMENT-NR. 105367

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