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FERNABSATZ; E-COMMERCE

Widerrufsbelehrung 2011 (11.11.2011)

Seit dem 4. November 2011 ist die Übergangsfrist für die Verwendung der alten Muster zur Widerrufsbelehrung abgelaufen. Das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" sieht in § 312e BGB eine neue, eigenständige Regelung zum Wertersatz für gezogene Nutzungen bei Fernabsatzverträgen vor. Außerdem wird der Wertersatz wegen Verschlechterung der Ware gemäß § 357 Abs. 3 BGB geändert.

Der Verbraucher muss künftig nur dann Wertersatz für eine Verschlechterung oder Nutzung der Kaufsache leisten, wenn der Gebrauch über die Prüfung der Eigenschaften und deren Funktionsweise hinausgeht. Die Gesetzesänderungen sind auf die Messner-Entscheidung des EuGH zurückzuführen, in der der EuGH die deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hat.

Seit dem 4. November 2011 müssen Händler daher die neue Musterwiderrufsbelehrung verwenden, um Abmahnungen zu entgehen. Die bis dahin noch gültigen Regelungen (in der Fassung vom 11.06.2010) dürfen nicht mehr verwendet werden. Ein Überblick über die vorzunehmenden Änderungen findet sich unter www.shopbetreiber-blog.de.

Ein Muster für eine neue Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

Quelle: Wettbewerbszentrale

DOKUMENT-NR. 105513

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