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HÜRDEN EUROPAWEIT ABGEBAUT

EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen (12.01.2009)

Das Europäische Mahnverfahren sowie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen können nun europaweit genutzt werden.

Formulare für diese Verfahren sind über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar. "Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

DOKUMENT-NR. 5954

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