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SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE ERHÖHT

Weniger Werbeanrufe und mehr Verbraucherschutz (30.03.2009)

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig wirksamer vor einer Störung ihrer Privatsphäre durch unerlaubte Telefonwerbung geschützt werden.

Endverbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen. Die neuen Widerrufsrechte sollen wirksam Verbraucherinteressen schützen, ohne dass sie die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen belasten. "In Zukunft soll es auch möglich bleiben, reibungslos Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

"Unseriöse Firmen, die sich über die bestehenden Verbote bei unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen in Zukunft die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls empfindliche Geldbußen", erklärte Zypries weiter.

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem ernsten Problem entwickelt: Eine Flut unerwünschter Werbeanrufe - häufig auch am Wochenende und in den Abendstunden - stört Verbraucherinnen und Verbraucher massiv in ihrer Privatsphäre. Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.

Quelle: BMJ

DOKUMENT-NR. 6449

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