Externe Links
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Bundesknappschaft - Minijob-Zentrale (Link: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html__nnn=true)
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400-Euro-Minijob-Gleitzonenrechner (Link: http://www.gleitzonenrechner.de)
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Die jetzigen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen bedeuten für Sie wesentlich weniger Bürokratie. Denn die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle entrichtet - an die Minijob-Zentrale. Die monatliche Höchstgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen beträgt 400 Euro. Weitere Informationen zum Thema "Minijobs" gibt Ihnen der Internetauftritt der Minijob-Zentrale.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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