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WENIGER BÜROKRATIE FÜR UNTERNEHMEN

Minijobs

Die jetzigen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen bedeuten für Sie wesentlich weniger Bürokratie. Denn die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle entrichtet - an die Minijob-Zentrale. Die monatliche Höchstgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen beträgt 400 Euro. Weitere Informationen zum Thema "Minijobs" gibt Ihnen der Internetauftritt der Minijob-Zentrale.

DOKUMENT-NR. 3399

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