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SACHKUNDEPRÜFUNG ERFORDERLICH

Freiverkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer Koblenz oder anderen IHKs abgenommen.

1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:

- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.

Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte.

2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein

- der Unternehmer,
- sein Vertreter,
- Verkaufspersonal.

Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg besteht.

3. Anerkennung anderer Nachweise

In § 10 der AMSachKV ist geregelt, welche Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Ausbildung als Sachkenntnisnachweis anerkannt werden.

Zuständig für die Anerkennung sind seit 01.01.2011 die Kreisverwaltungen.

4. Wie läuft die Prüfung ab?

Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung, die 75 Minuten dauert. Der Aufgabensatz besteht aus 50 Single-Choice-Aufgaben und 5 offenen Aufgaben. Schwerpunkt der offenen Aufgaben ist das Erkennen von Pflanzendrogen, die Benennung des Hauptinhaltsstoffes sowie des Hauptanwendungsgebietes. Die Prüfung ist bestanden, wenn 50 % der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt werden.

Themengebiete der schriftlichen Prüfung sind:

- Kenntnisse über die in freiverkäuflichen Arzneimitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien,
- Begriffsbestimmungen, Darreichungsformen, Beschaffenheit, Zubereitungsformen, Inhaltsstoffe
- Kenntnisse über die Lagerung und Verfall von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- Kenntnisse über ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäufliche Arzneimittel,
- Kenntnisse über den unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und damit verbundene Gefahren,
- Arzneimittelrecht, Heilmittelwerbegesetz  - siehe § 4 AMSachKV

5. Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?

1. Sie können sich selbstständig vorbereiten, geeignete Literatur finden Sie im Buchhandel.

2. Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Passende Kurse finden Sie beispielsweise im Internet.

6. Wo melden Sie sich an?

Nehmen Sie an einem Vorbereitungskurs teil, werden Sie unter Umständen vom Bildungsträger zur Prüfung angemeldet (bitte mit Schulungsträger Rücksprache halten); wenn Sie sich selbstständig vorbereiten, melden Sie sich bitte selbst mit dem nebenstehenden Anmeldeformular an. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss.

Sie sind Bildungsträger und wollen Ihren Kurs prüfen lassen, der Termin ist aber ausgebucht? Sprechen Sie uns an, damit wir einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren können.

7. Wie hoch sind die Gebühren?

Die Prüfungsgebühr (ohne Vorbereitungskurs) beträgt derzeit 80,00 Euro, falls Sie einen Vorbereitungslehrgang absolvieren, erfragen Sie bitte beim Anbieter die Kosten.

8. Wo findet die Prüfung statt?

Zurzeit finden die Prüfungen in der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels in Neuwied statt.

9. Die Prüfungstermine

Die jeweiligen Prüfungstermine und den jeweiligen Anmeldeschluss finden Sie rechts in den Downloads.

10. Noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir geben gerne Auskunft!

DOKUMENT-NR. 1346

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