Die Aufnahme einiger gewerblicher Tätigkeiten bedarf einer behördlichen Erlaubnis, für die die IHK eine Stellungnahme abgibt. Die IHK berät über die erforderlichen Genehmigungen. Sie prüft das Vorliegen der persönlichen und fachlichen Qualifikationen zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis (Makler, Pfandhäuser, Versteigerer, Spielhallen, Gastgewerbe, Inkassobüros, Baubetreuer, Bauträger).
Soweit eine Erlaubnis eine Schulung voraussetzt, bietet die IHK diese an (siehe hierzu Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe usw.).
Unsere Merkblätter können Sie unter den Downloads (siehe rechts), die demnächst noch ergänzt werden, abrufen.
Anlageberater
Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten
Bewachungsgewerbe
Gastgewerbe
Makler, Bauträger, Baubetreuer
Reisegewerbe
Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Versicherungsvermittler
Versteigerer/Auktionator
Waffenhandel
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Fragen rund um die Existenzgründung haben, können Ihnen unsere Mitarbeiter im Bereich "Starthilfe und Unternehmensförderung" weiterhelfen. Die Ansprechpartner sowie Informationen zur Selbstständigkeit finden Sie hier