Downloads
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Geschäftsbriefbogen einer ’e.K.’
(PDF, 41 KB) (Dokument-Nr.: 2858)
Externe Links
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Handelsgesetzbuch (HGB) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html)
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Die Bezeichnung "Eingetragener Kaufmann" oder "Eingetragene Kauffrau" gibt an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich ist die Abkürzung e. K.
Rechts im Bereich Downloads finden Sie ein Muster eines Geschäftsbriefbogens einer e. K.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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