. .
Illustration

EINZELUNTERNEHMER IM HANDELSREGISTER

Eingetragener Kaufmann

Die Bezeichnung "Eingetragener Kaufmann" oder "Eingetragene Kauffrau" gibt an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich ist die Abkürzung e. K.

Rechts im Bereich Downloads finden Sie ein Muster eines Geschäftsbriefbogens einer e. K.

DOKUMENT-NR. 2586

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0261 106-253
  • Fax: 0261 106-152

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0261 106-252
  • Fax: 0261 106-152

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-SERVICE

  • IHK-JOURNAL