BESONDERS GEEIGNET FÜR KLEINGEWERBLICHE UNTERNEHMUNGEN
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Die GbR (BGB-Gesellschaft) ist der Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Sie ist der Grundtypus der Personengesellschaften und eignet sich für den auf Dauer angelegten Betrieb kleingewerblicher Unternehmungen durch mehrere Personen oder für die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer auf einem Teilgebiet.
Ein Muster eines Geschäftsbriefbogens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie weitere Informationen hierzu finden Sie rechts im Menü Downloads.